Friedhofsanträge
Allgemeine Informationen
- Anträge auf Kauf von Wahlgräbern
- Anträge auf Nachkauf von Wahlgräbern
- Anträge auf Nutzung von Reihengräbern
- Anträge auf Beisetzung/Ausgrabung/Umbettung
- Anträge auf Benutzung der städt. Einrichtungen
- Anträge für die Erstellung von Grabsteinen
Besondere Voraussetzungen
- Der Kauf von Wahlgräbern ist im Voraus möglich. Der Kauf von Reihengräbern ist nicht im Voraus möglich.
- Der/Die Verstorbene sollte in Langenfeld gelebt haben oder Verwandte in Langenfeld haben.
- Der Antrag muss von einem Beerdigungsinstitut eingereicht werden.
- Der Antrag für die Erstellung von Grabsteinen muss von einem Steinmetz eingereicht werden.
Besonderheiten:
Eine Beisetzung nach dem muslimischen Glauben ist auf dem städtischen Waldfriedhof auf einem vorhandenen muslimischen Grabfeld möglich.
Für eine rituelle Waschung nach dem muslimischen Glauben steht ein Raum im Friedhofsgebäude auf dem städt. Waldfriedhof zur Verfügung.
Die entsprechenden Besonderheiten (Nutzungszeiten oder Verlängerungszeiten von Grabstätten, Maße der Grabsteine) sind der Begräbnis- und Friedhofsordnung für den Waldfriedhof der Stadt Langenfeld/Rhld. in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Diese kann unter dem Download "Gebührenordnung zur Begräbnis- und Friedhofsordnung" abgerufen werden.
Notwendige Unterlagen:
Antrag vom entsprechenden Beerdigungsinstitut
Sterbeurkunde
Für die Erstellung von Grabsteinen ist ein Antrag von einem Steinmetz mit Skizze einzureichen.
Gebühren:
Die Gebühren für o. g. Anträge sind der Gebührenordnung zur Begräbnis- und Friedhofsordnung für den Waldfriedhof der Stadt Langenfeld/Rhld. in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Diese kann jederzeit eingesehen werden.