Gewerbeflächenmanagement
Die Wirtschaftsförderung vermarktet gewerblich nutzbare Grundstücke, die kurz bzw. mittelfristig angeboten werden können.
Bei der Beurteilung für ein Kaufangebot ist es erfordrlich, dass die Art der gewerblichen Nutzung mit den textlichen und grafischen Festsetzungen des Bebauungsplanes oder sonstigen Rechtsvorschriften übereinstimmt.
Hierbei sind Zulässigkeit einzelner Betriebsarten oder immissionsschutzrechtliche Belange, sowie städtebaulicher und kommunaler Entwicklungsziele mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu klären.
Anfragen zum evtl. Erwerb eines Grundstückes können über unseren Onlinedienst gestellt werden. Dabei sind die Art der geplanten gewerblichen Nutzung auf dem Grundstück, eine Betriebsbeschreibung, betriebsbedingte Erfordernisse und Besonderheiten sowie Angaben zum gewünschten Grundstück anzugeben. Ein Anspruch auf den Erwerb eines Grundstückes von der Stadt Langenfeld besteht grundsätzlich nicht.
Sämtliche Verkaufsangebote und Grundstücksgeschäfte stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Langenfeld.
Für vorgenannte Zwecke werden notariell zu beurkundende Verträge abgeschlossen. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb der Flächen anfallende Kosten werden grundsätzlich vom Erwerber getragen.
Gebühren:
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Grundstückes von der Stadt Langenfeld anfallenden Kosten (Notar- und Gerichtskosten, Vermessungs- und Fortschreibungskosten, Grunderwerbsteuer) trägt der Erwerber.