Grundstücksgeschäfte
Leistungsbezeichnung
Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände
Leistungsbezeichnung
Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Versteigerung
Leistungsbezeichnung
Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf
Die Stadt Langenfeld Rhld. veräußert im Regelfall keine Grundstücke zur privaten Nutzung bzw. für die Errichtung von privatem Wohneigentum. Auf Ausnahmen von dieser Regel wird auf der Homepage der Stadt Langenfeld und in den einschlägigen Internetportalen, ggf. auch durch Pressebekanntmachungen hingewiesen.
Gewerbe - und Industrieflächen finden Sie auf der Homepage der Stadt Langenfeld unter " www.in-zukunft-langenfeld.de".
Gebühren:
Im Zusammenhang mit Grundstücksverträgen fallen grundsätzlich folgende Kosten und Gebühren an:
- Notarkosten
- Vermessungskosten
- Katasterkosten
- Freistellungskosten
- Gerichtskosten
- sonstige Nebenkosten (zum Beispiel für Wertgutachten)
- Kaufpreis
- Erbbauzinsen (nur bei Erbbaurechtsverträgen)